Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 19.01.2004 | OLG Saarbrücken, 01.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3739
OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04 (https://dejure.org/2004,3739)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04 (https://dejure.org/2004,3739)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04, 16 Wx 18/04 (https://dejure.org/2004,3739)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht von Wohnungseigentümern zur Zahlung von Bewirtschaftungskosten und Sonderumlagen; Bestehen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschlussfassung zu Lasten nicht stimmberechtigter Dritter

  • Judicialis

    WEG § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25
    Nebeneinander von "werdender WEG " und in Vollzug gesetzter WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Werdende WEG" / in Vollzug gesetzte WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 859
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99

    Haftung des werdenden Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller und der Vorinstanzen lag insoweit vorliegend durchaus ein der Entscheidung des Senats in NJW-RR 1999, 959 vergleichbarer Fall vor.
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03
    Insoweit folgt der Senat trotz einiger kritischer Stimmen in jüngster Zeit gegen die Figur der "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" (vgl. OLG Saarbrücken, NZM 2002, 610, 611; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, 2004, Teil 7 Rz. 227) der immer noch ganz herrschenden Meinung (BayObLG, Z 1990, 101, 105; Z 1991, 151; OLG Hamm, FGPRax 2003, 111; Bamberger/Roth/Kögel, § 16 WEG Rdz. 17; Bärmann/Pick/Merle, vor § 43 WEG Rdz. 4 - 7; Heismann, ZMR 2004, 10 ff; Staudinger/Bub, § 25 BEG Rdz. 114).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 17/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    16 Wx 244/03 16 Wx 17/04 16 Wx 18/04.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04 und 16 Wx 18/04 werden miteinander zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen der Verfahren 16 Wx 244/03 und 16 Wx 17/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern als Gesamtschuldnern, die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen des Verfahrens 16 Wx 18/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern zu 2/3 und dem Antragsgegner K X zu 1/3 auferlegt.

    Im Protokoll dieser Versammlung (Bl. 4 d. A. 16 Wx 244/03) heißt es unter TOP 01 (2): "Am Tage der außerordentlichen GTV waren eingetragene Eigentümer und somit stimmberechtigt: H und N C, I D, L D, G E, C D1." Unter TOP 02 dieser Versammlung wurde der Einzel- und Gesamt- Wirtschaftsplan 2002 beschlossen.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03 (T), 16 Wx 17/04 (T2) und 16 Wx 18/04 (X) waren miteinander zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, da sie die nämlichen Rechtsfragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 316 betreffen und ihnen, soweit entscheidungserheblich, auch der nämliche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Der Antragsgegner X gehörte ihr seit dem 24.10.2000 an (Bl. 63 d. A. 16 Wx 244/03).

    Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand jedenfalls bis zum Vollzug der realen Wohnungseigentümergemeinschaft; diese aber entstand erst mit der Eintragung des ersten erwerbenden Wohnungseigentümers neben dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer, dem Antragsteller zu 3., also mit dem 14.08.2001 (Bl. 70 d. A. 16 Wx 244/03).

    Dass auch der Antragsteller zu 3. als eingetragener Eigentümer der Wohnungen, hinsichtlich derer für die Antragsgegner jeweils eine Auflassungsvormerkung betreffend den Erwerb des Eigentums eingetragen ist, sich jedenfalls vorläufig noch als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sieht, zeigt sein Schriftsatz in dem Rechtsstreit 5 O 11433/01 LG München, vom 02.09.2002 (Bl. 23 - 25 d. A. 16 Wx 244/03), der im vorliegenden Verfahren unstreitig ist.

  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 18/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    16 Wx 244/03 16 Wx 17/04 16 Wx 18/04.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04 und 16 Wx 18/04 werden miteinander zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen der Verfahren 16 Wx 244/03 und 16 Wx 17/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern als Gesamtschuldnern, die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen des Verfahrens 16 Wx 18/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern zu 2/3 und dem Antragsgegner K X zu 1/3 auferlegt.

    Im Protokoll dieser Versammlung (Bl. 4 d. A. 16 Wx 244/03) heißt es unter TOP 01 (2): "Am Tage der außerordentlichen GTV waren eingetragene Eigentümer und somit stimmberechtigt: H und N C, I D, L D, G E, C D1." Unter TOP 02 dieser Versammlung wurde der Einzel- und Gesamt- Wirtschaftsplan 2002 beschlossen.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03 (T), 16 Wx 17/04 (T2) und 16 Wx 18/04 (X) waren miteinander zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, da sie die nämlichen Rechtsfragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 316 betreffen und ihnen, soweit entscheidungserheblich, auch der nämliche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Der Antragsgegner X gehörte ihr seit dem 24.10.2000 an (Bl. 63 d. A. 16 Wx 244/03).

    Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand jedenfalls bis zum Vollzug der realen Wohnungseigentümergemeinschaft; diese aber entstand erst mit der Eintragung des ersten erwerbenden Wohnungseigentümers neben dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer, dem Antragsteller zu 3., also mit dem 14.08.2001 (Bl. 70 d. A. 16 Wx 244/03).

    Dass auch der Antragsteller zu 3. als eingetragener Eigentümer der Wohnungen, hinsichtlich derer für die Antragsgegner jeweils eine Auflassungsvormerkung betreffend den Erwerb des Eigentums eingetragen ist, sich jedenfalls vorläufig noch als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sieht, zeigt sein Schriftsatz in dem Rechtsstreit 5 O 11433/01 LG München, vom 02.09.2002 (Bl. 23 - 25 d. A. 16 Wx 244/03), der im vorliegenden Verfahren unstreitig ist.

  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    16 Wx 244/03.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04 und 16 Wx 18/04 werden miteinander zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen der Verfahren 16 Wx 244/03 und 16 Wx 17/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern als Gesamtschuldnern, die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen des Verfahrens 16 Wx 18/04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern zu 2/3 und dem Antragsgegner K X zu 1/3 auferlegt.

    Im Protokoll dieser Versammlung (Bl. 4 d. A. 16 Wx 244/03) heißt es unter TOP 01 (2): "Am Tage der außerordentlichen GTV waren eingetragene Eigentümer und somit stimmberechtigt: H und N C, I D, L D, G E, C D1." Unter TOP 02 dieser Versammlung wurde der Einzel- und Gesamt- Wirtschaftsplan 2002 beschlossen.

    Die Verfahren 16 Wx 244/03 (T), 16 Wx 17/04 (T2) und 16 Wx 18/04 (X) waren miteinander zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, da sie die nämlichen Rechtsfragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 316 betreffen und ihnen, soweit entscheidungserheblich, auch der nämliche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Der Antragsgegner X gehörte ihr seit dem 24.10.2000 an (Bl. 63 d. A. 16 Wx 244/03).

    Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand jedenfalls bis zum Vollzug der realen Wohnungseigentümergemeinschaft; diese aber entstand erst mit der Eintragung des ersten erwerbenden Wohnungseigentümers neben dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer, dem Antragsteller zu 3., also mit dem 14.08.2001 (Bl. 70 d. A. 16 Wx 244/03).

    Dass auch der Antragsteller zu 3. als eingetragener Eigentümer der Wohnungen, hinsichtlich derer für die Antragsgegner jeweils eine Auflassungsvormerkung betreffend den Erwerb des Eigentums eingetragen ist, sich jedenfalls vorläufig noch als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sieht, zeigt sein Schriftsatz in dem Rechtsstreit 5 O 11433/01 LG München, vom 02.09.2002 (Bl. 23 - 25 d. A. 16 Wx 244/03), der im vorliegenden Verfahren unstreitig ist.

  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    Anders als der Antragsgegner meint, wäre er, wenn er Mitglied einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft geworden wäre, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch zur Zahlung von Wohngeld verpflichtet (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1663; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; OLG Köln ZMR 2004, 859; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; Thüringer OLG WuM 2001, 504; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; § 43 Rz. 24; Müller, a.a.O., Rz. 547).

    In Einzelheiten Streit herrscht in der obergerichtlichen Rechtsprechung lediglich über die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die früheren Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft für Verbindlichkeiten (weiter) haften, die dann von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden sind, oder aber nachträglich diese Stellung wieder verlieren (vgl. OLG Köln WuM 1999, 642 und ZMR 2004, 859 einerseits und OLG Hamm ZMR 2000, 128; BayObLG WuM 1998, 178; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263 andererseits; vgl. hierzu auch Deckert ZMR 2005, 335; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; Müller, a.a.O., Rz. 547; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 6; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 10 Anhang Rz. 5).

  • OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05

    Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers

    Dies entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03, 17/04, 18/04 m.w.N. = ZMR 2004, 183 f).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 183/06

    Restschuldversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über die Einschränkung des

    Nur dann verschafft nämlich die bloße Kenntnisnahme von den Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person die Möglichkeit, wie bei einer Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen einer erheblichen Gesundheitsstörung im Verfahren nach § 16 ff. VVG eine Entscheidung zu treffen, ob er bereit ist, eine partiell ungesicherte Darlehensverpflichtung einzugehen (vgl. zu diesen Erwägungen, wenn auch unter anderem rechtlichen Gesichtspunkt auch: OLG Hamm, r + v 1999, 294; ähnlich OLG Saarbrücken, OLG-Report 2004, 183, 187).
  • OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04

    Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    a) Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum immer noch ganz herrschenden Meinung, die der Senat teilt, entsteht zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung eine sog. "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald zumindest für einen Erwerber aufgrund eines wirksamen Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und dieser seine Eigentumswohnung in Besitz genommen hat (Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03 - OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f.; KG WuM 2002, 683 f.; OLG Hamm ZMR 2003, 776 ff. und WuM 2000, 319 ff.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f; …
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05

    Lasten des Wohnungseigentums: Nichthaftung des trotz nichtiger Auflassung oder

    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 3 Wx 145/05

    Stimmrecht eines Mitglieds einer werdenden

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Übertragungsanspruch mindestens eines Erwerbers durch Vormerkung gesichert und Besitz an der Wohnung, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergegangen sind (vgl. OLG Köln ZMR 2004, 859, 860, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.01.2004 - 29 W 623/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7545
OLG München, 19.01.2004 - 29 W 623/04 (https://dejure.org/2004,7545)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.2004 - 29 W 623/04 (https://dejure.org/2004,7545)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 29 W 623/04 (https://dejure.org/2004,7545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts; Vermeidbarkeit bei Mitteilung der Klagerücknahme am Nachmittag des Tages vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung; Missbräuchlichkeit der Anreise am Vortag

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 269; BRAGO § 28
    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei Klagerücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 714
  • MDR 2004, 540
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 30.04.2015 - 24 Qs 7/15

    Strafverteidigergebühren in der Berufung: Terminsgebühr für den

    Dementsprechend sollte ein Rechtsanwalt, um nicht den Verlust dieses Anspruchs zu riskieren, dafür Sorge tragen, dass ihn Terminsabladungen rechtzeitig erreichen (OLG München, AGS 2004, 150).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11366
OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14 (https://dejure.org/2003,11366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14 (https://dejure.org/2003,11366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 5 U 134/03 - 14 (https://dejure.org/2003,11366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Versicherungsvertrags durch übereinstimmende Willenserklärungen der beteiligten Parteien; Formelle Beweiskraft einer Privaturkunde gemäß § 416 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Urkunde; Vermutung der ...

  • Judicialis

    VVG § 5; ; VVG §§ ... 16 ff; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 20 Abs. 1; ; VVG § 22; ; VVG § 34 a; ; VVG § 34 a Satz 1; ; VVG § 43 Nr. 1; ; BGB § 120; ; BGB § 124; ; BGB §§ 126 ff.; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB §§ 154 ff.; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 138; ; ZPO § 416; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Ob ein in der Urkunde niedergelegtes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH, NJW-RR 1993, 1379, 1380; NJW-RR 1989, 1323, 1324).

    Dafür ist die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde ohne Belang (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1323, 1324 unter 4 b).

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Für das Vorliegen einer einheitlichen Urkunde im Sinne von § 416 ZPO und §§ 126 f. BGB ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 357, 361 ff.) nicht erforderlich, dass alle zu der Urkunde gehörenden Blätter körperlich zusammen geheftet sind.

    Bei einem aus mehreren Blättern bestehenden Vertrag, der keine Bezugnahme auf andere Schriftstücke enthält, genügt es, dass sich die Einheit der Urkunde aus Merkmalen wie einer fortlaufenden Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Textabschnitte sowie über das jeweilige Seitenende fortlaufendem Text ergibt (BGHZ 136, 357, 364 ff.).

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Der Bundesgerichtshof hat bei der Reisekrankenversicherung einen Ausschluss der Leistungspflicht für "Krankheiten oder Unfallfolgen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes akut behandlungsbedürftig waren", (auch) wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG i. V. m. §§ 6, 16, 17, und 34 a VVG für unwirksam erklärt, weil sich der Versicherer damit entgegen dem Regelungsmodell der §§ 16 ff VVG Leistungsfreiheit auch bei der Realisierung von dem Versicherungsnehmer unbekannten Gefahrumständen ausbedungen habe (Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93, VersR 1994, 549, 551).

    Die Risikoprüfung, zu der die §§ 16 ff. VVG den Versicherer, der eine Fehleinschätzung vermeiden wolle, nötigten, liege allein im Interesse des Versicherers und dieses Interesses sei gekennzeichnet durch den Umfang des Risikos, zu dessen Übernahme der Versicherer bereit sei (Prölss, VersR 1994, 1216, 1217; ders.: Prölss/Martin, VVG 26. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 45).

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Bereits darauf hätte die anwaltlich vertretene Beklagte reagieren können und müssen, ohne dass es eines gerichtlichen Hinweises bedurfte (vgl. BGH, NJW 1984, 310, 311).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die in Bezug genommenen Unterlagen gesondert unterschrieben (BGH, U. v. 21.1.1999 - VII ZR 93/97, NJW 1999, 1104) oder zumindest paraphiert sind (BGH, U. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, NJW 2000, 354) oder durch andere Umstände zweifelsfrei als die in Bezug genommenen Schriftstücke identifiziert und damit der Haupturkunde zugerechnet werden können.
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Bei einer Bezugnahme auf andere Schriftstücke werden diese dagegen - jedenfalls soweit sie wie hier nicht lediglich ergänzenden oder erläuternden Charakter ohne eigenen Regelungsgehalt haben (vgl. BGH, U. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, NJW 1999, 2591) - nicht schon allein durch die Bezugnahme Bestandteil der verweisenden Urkunde.
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Ob ein in der Urkunde niedergelegtes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH, NJW-RR 1993, 1379, 1380; NJW-RR 1989, 1323, 1324).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die in Bezug genommenen Unterlagen gesondert unterschrieben (BGH, U. v. 21.1.1999 - VII ZR 93/97, NJW 1999, 1104) oder zumindest paraphiert sind (BGH, U. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, NJW 2000, 354) oder durch andere Umstände zweifelsfrei als die in Bezug genommenen Schriftstücke identifiziert und damit der Haupturkunde zugerechnet werden können.
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    In einer weiteren Entscheidung zur Restschuldversicherung (Urteil vom 7.2.1996 - IV ZR 155/95, VersR 1996, 486, 487 f.), bei der der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein sollte für binnen 24 Monaten nach Vertragsschluss eintretende Folgen von "Gesundheitsstörungen, die die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes hatte", hat er einen Verstoß gegen das Verbot des § 34 a VVG wie in dem zuerst genannten Urteil, zusätzlich aber auch damit begründet, dass § 34 a VVG es dem Versicherer verwehre, das ihm angetragene Risiko zunächst unbesehen zu übernehmen und erst nach Eintritt eines Versicherungsfalls zu untersuchen, um dann zu entscheiden, ob er zurücktrete und sich auf Leistungsfreiheit berufe.
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 129/93

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisieren (BGH, U. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93, VersR 1994, 1095).
  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 33/98

    Wirksamkeit einer Ausschlussklausel bei Restschuldversicherung

  • OLG Köln, 04.10.1990 - 5 U 21/90

    Ausschluß für vorvertragliche Gesundheitsstörungen L

  • OLG Köln, 09.02.1990 - 6 U 239/89
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten

    Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die die Klägerin trotz ihrer körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 , VersR 1993, 953 (954); Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).

    Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z.B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisieren (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1994 - IV ZR 129/93 , VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die der Versicherungsnehmer trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet ist (BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953; BGH, Urt. v. 21.04.2010 - IV ZR 8/08 - VersR 2010, 1023; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR Saarbrücken 2004, 183).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits

    Der Senat hat mit Urteil vom 01.10.2003 (5 U 134/03 - OLGR Saarbrücken 2004, 183) für den Fall eines individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlusses - jedenfalls im Hinblick auf dem Antragsteller bekannte Gefahrumstände - die Rechtsauffassung verworfen, nach welcher Ausschlussklauseln für "alte Leiden" gar nicht vom Regelungsgehalt der §§ 34a, 16 ff. VVG erfasst würden, und sich der von Voit (in: BK zum VVG, § 16 Rn. 114 ff.) und dem OLG Hamm (r+s 1999, 294) vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach in Fällen der vorliegenden Art der Weg zu einer Vergleichsbetrachtung gemäß §§ 34a, 16 ff. VVG eröffnet ist.
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

    Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) hinreichend konkretisieren (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1. Oktober 2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR 2004, 183).
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